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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inpneu Reifen e.U. (FN 483844k)

Inhaber Kenan Suljanovic

Salzburgerstraße 258

4020 Linz

in der Fassung 10.12.2021

  1. Präambel

Sämtliche Verträge, welche von der Inpneu Reifen e.U. (FN 483844k), Inhaber Kenan Suljanovic, ab dem 10.12.2021 als Verkäuferin geschlossen werden, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Allgemeines

(1)       Der Verkäufer erbringt für den Käufer je nach Vereinbarung folgende Leistungen: Handel mit Reifen sowie Kfz-Service.

(2)       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) gelten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche der Verkäufer für den Käufer erbringt, auch wenn im Einzelfall beim Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

(3)       Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden.

(4)       Beim Online-Kauf: Die AGB sind beim Besuch der Webseite an sichtbarer Stelle und einfach erkennbar platziert. Zusätzlich wird vor jedem Abschluss einer Bestellung gesondert darauf hingewiesen und mittels Doppelklick das Lesen ermöglicht. Erst nach digitaler Bestätigung der Kenntnisnahme kann ein Bestellvorgang abgeschlossen werden. Damit erlangen diese AGB ihre Rechtswirksamkeit vor Abschluss jedes Rechtsgeschäfts.

  1. Vertragsabschluss

(1)       Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen durch den Verkäufer (auch im Online-Shop) stellt kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Dienstleistungsvertrags dar, sondern lediglich einen unverbindlichen (Online-)Katalog. Durch die Auswahl der Ware/Dienstleistung bzw. durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren/Dienstleistungen ab. Nach Eingang des Angebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte E-Mail, mit welcher der Verkäufer bestätigt, die Bestellung des Käufers erhalten zu haben. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots durch den Verkäufer dar. Die Vertragsdaten werden vom Verkäufer gespeichert und an den Käufer per E-Mail gesendet. Ein Vertrag über die Ware/Dienstleistung kommt erst zustande, wenn der Verkäufer ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder die Ware tatsächlich versendet bzw. die Dienstleistung tatsächlich erbringt.

(2)       Nimmt der Verkäufer das Angebot des Käufers an, erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung. Der Verkäufer speichert den Vertragstext und sendet dem Käufer die Bestelldaten per E-Mail zu. Der Käufer verpflichtet sich, die Bestätigung sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Der Verkäufer kann Waren auch in Teillieferungen versenden, wobei der Verkäufer die daraus resultierenden Mehrkosten trägt. Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten bzw. Dienstleistungszeiten sind unverbindlich. Die Zustellung der gesamten Bestellung richtet sich nach dem Produkt mit der längsten Lieferzeit.

(3)       Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Käufer die AGB des Verkäufers und willigt in die Datennutzung durch den Verkäufer wie in der Datenschutzerklärung beschrieben ein. Beim Kauf oder bei Beauftragung des Verkäufers am Geschäftssitz des Verkäufers gelten diese AGB ebenso, soweit sie nicht inhaltlich Online-Vorgänge betreffen. Sie liegen bei der Kasse zur Einsichtnahme auf. In den anderen frei zugänglichen Räumlichkeiten befindet sich ein Hinweis darauf.

  1. Leistungen

(1)       Der genaue Umfang der Bestellung bzw. des Kaufes/Auftrags im Geschäft ist zwischen Verkäufer und Käufer in der Auftragsbestätigung des Verkäufers festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, umfasst der Leistungsumfang die persönliche Beratung und die Lieferung der bestellten Ware bzw. die Erbringung der bestellten Dienstleistung.

(2)       Leistungen durch den Verkäufer, die für den Käufer über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus erbracht werden, werden vom Käufer nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim Verkäufer gültigen Entgeltsätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb des Angebots wie das Beseitigen von Altstoffen oder der Austausch von Reifen wegen fehlender Verkehrstauglichkeit, die vorher nicht beauftragt wurden und spontan erforderlich oder gewünscht werden. Dasselbe gilt für jeden anderen Mehraufwand, der für den Verkäufer vorab nicht ersichtlich ist.

(3)       Sofern der Verkäufer Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der Verkäufer ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. Die Haftung des Verkäufers für mangelhafte Leistungen durch den Dritten ist ausgeschlossen.

  • Vertragssprache

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Käuferdienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden in deutscher Sprache angeboten. Nur zusätzlich können weitere Sprachen verwendet werden.

  • Entgelt

(1)       Das vom Käufer zu bezahlende Entgelt ist in Euro zu leisten und ergibt sich aus dem Vertrag.

(2)       Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn der Käufer die vereinbarten Anzahlungen oder die vereinbarten Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet.

(3)       Ist der Käufer Unternehmer gilt folgendes: Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs- und Aufstellungskosten und enthalten keine Umsatzsteuer, sofern diese nicht explizit angegeben ist. Dies gilt auch für jeden anderen Mehraufwand, der für den Verkäufer vorab nicht ersichtlich ist. Diese zusätzlichen Kosten sind vom Käufer zusätzlich zu tragen. Für Waren, die der Verkäufer nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

(4)       Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Käufers 14 Tage überschreiten, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Verkäufer ist überdies berechtigt, den Kaufpreis für alle bereits gelieferten und zukünftig zu liefernden Waren ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

(5)       Die Aufrechnung ist dem Käufer nur mit einer vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie, Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

(6)       Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern und Abgaben trägt der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer schad- und klaglos zu halten, sollte der Verkäufer für Steuern und Abgaben in Anspruch genommen werden.

(7)       Für jede Lieferung fällt zusätzlich die dem Käufer vor Abgabe seiner Bestellung im Online-Shop mitgeteilte Versandgebühr an. Die Versandkosten sind im Check-Out Prozess ersichtlich.

(8)       Bei Preisänderungen, die sich aufgrund von Umständen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat (Materialpreise, Steuern, Zölle etc.), zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung der Ware ergeben, ist der Verkäufer berechtigt, für den im Vertragstext ausgewiesenen Preis bis zur Lieferung der Ware eine Preisberechtigung, sei es eine Senkung oder Anhebung des Preises, vorzunehmen.

  • Zahlungsmittel

(1)       Dem Käufer stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Kreditkartenzahlung, PayPal, PayPal Express und Ratenzahlung bzw. Barzahlung.

(2)       Kreditkartenzahlung: Mit Abgabe der Bestellung übermittelt der Käufer gleichzeitig seine Kreditkartendaten. Nach der Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird unmittelbar nach der Bestellung das Kreditkartenunternehmen des Käufers zur Einleitung der Zahlungstransaktion aufgefordert. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und die Karte des Käufers belastet.

(3)       PayPal, PayPal Express: Wenn sich der Käufer für diese Zahlungsart entscheidet, wird er im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Wenn der Käufer bereits ein PayPal-Konto besitzt, kann er sich wie gewohnt mit den Kontodaten anmelden und die Zahlung durchführen. Wenn der Käufer neu bei PayPal ist, kann er kostenlos ein Benutzerkonto anlegen, indem er seine Bank- oder Kreditkartendaten hinterlegt – so muss er diese nicht bei jedem Kauf neu eingeben. Nach Abgabe der Bestellung im Shop wird PayPal vom Verkäufer zur Einleitung der Zahlungstransaktion aufgefordert. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Die Zahlung per PayPal ist kostenlos. Bei einer Rücksendung bestellter Artikel, wird der entsprechende Warenwert wieder dem PayPal Konto gutgeschrieben.

  • Zahlungsverzug und Mahn- bzw. Inkassospesen

(1)       Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten wie etwa Anwaltshonorare und Inkassokosten zu ersetzen. Betreibt der Verkäufer das Mahnwesen selbst, verpflichtet sich der Käufer, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 30 zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer ferner verpflichtet, neben den gesetzlichen Zinsen jeden weiteren Schaden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

(2)       Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Sorge zur Zahlungsfähigkeit des Käufers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

(3)       Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen geregelten Verzugszinsen einzufordern. Die gesetzlichen Verzugszinsen werden bei einem Unternehmer als Käufer mit 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB vereinbart.

  1. Lieferung

(1)       Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware vom Lager des Verkäufers an die vom Käufer angegebene Adresse. Kann die Ware an der genannten Adresse nicht zugestellt werden, weil der Käufer seine Adresse unrichtig und ungenügend angegeben hat, trägt er die zusätzlich anfallenden Kosten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Waren des Käufers auch bei dessen Nachbarn oder Angestellten zustellen zu lassen.

(2)       Alle außerhalb des Machtbereichs der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, oder ähnliches) befreien den Verkäufer für die Dauer des Zustands als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen von Leistungs- und Lieferverpflichtung des Verkäufers, insbesondere angemessene Überschreitungen der Lieferfrist, gelten vom Käufer vorweg als genehmigt. Angekündigte Liefertermine sind als Schätzung zu betrachten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist.

(3)       Lieferungen erfolgen, sofern gesetzlich zulässig, auf Gefahr und Rechnung des Käufers.

(4)       Der Käufer kann nur dann unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von vier Wochen vom Vertrag zurücktreten, wenn vom Verkäufer eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist überschritten wird und wenn die Verzögerung nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten auch Betriebs- und Verkehrsstörung sowie nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten, dies mit der Folge, dass der Verkäufer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Verkäufers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung befreit ist, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Grund des Rücktritts durch den Verkäufer entstehen. Die Haftung des Verkäufers für negative Folgen durch verspätete Lieferungen ist jedenfalls ausgeschlossen.

(5)       Das Angebot ist ausschließlich auf Käufer ausgerichtet, die ihren Sitz oder Wohnsitz in Österreich haben. Ein Versand zu einem Ort außerhalb von Österreich bedarf der gesonderten Zustimmung des Verkäufers. Innerhalb Österreichs betragen die Lieferzeiten in der Regel zwischen 24 Stunden und 25 Wochen. Die Lieferungen nach Deutschland und der Schweiz betragen in der Regel 48 Stunden bis 25 Wochen. Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen, so sind diese nicht vom Verkäufer beeinflussbar.

(6)       Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Käufer oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Verkäufer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Beim Versand der Ware an einen Unternehmer geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Unternehmer über, sobald die Ware an den Unternehmer oder den Beförderer abgeliefert wird.

  • Rückgaberecht

(1)       Verträge werden grundsätzlich verbindlich geschlossen. Ein Rücktrittsrecht zugunsten des Käufers besteht im Regelfall nicht.

(2)       Verbraucher haben das Recht, binnen der gesetzlich vorgesehenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt oder wenn der Vertrag außerhalb der Räumlichkeiten des Verkäufers abgeschlossen wird. In diesem Fall nimmt der Verbraucher bei Vertragsabschluss die vom Verkäufer zur Verfügung gestellte separate Widerrufsbelehrung sowie das gesetzlich vorgesehene Rücktrittsformular zur Kenntnis. Unternehmern steht dieses Rücktrittsrecht jedenfalls nicht zu. Auch die nach Käuferspezifikation angefertigten Produkte sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

(3)       Abgesehen vom Rücktrittsrecht nach dem FAGG oder dem KSchG – sofern vorhanden – kann der Käufer eine schriftliche Erklärung an den Verkäufer senden, wodurch in Sonderfällen eine Rücknahme der Ware vereinbart werden kann. Sollte es auf diese Weise zu einer Stornierung des Vertrags kommen, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer Stornogebühren in Höhe von 25% der Bruttorechnungsbetrages zu verrechnen.

  • Eigentumsvorbehalt

(1)       Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der gelieferten Ware (einschließlich Zinsen und Kosten) bleibt diese uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Veräußert der Käufer Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Für diesen Fall tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt seine daraus resultierende Forderung gegenüber diesem Dritten zahlungshalber ab, dies bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen durch den Verkäufer. Diese Zession hat der Käufer in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

(2)       Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware sind bis zur vollständigen Zahlung nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers zulässig. Wird die an den Käufer ausgelieferte aber noch im Eigentum des Verkäufers stehende Ware gepfändet oder beschlagnahmt, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von drei Tagen zu verständigen und dem Verkäufer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Der Käufer ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Ware im Eigentum des Verkäufers steht, sollten Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Verkäufers greifen oder sonstige Ansprüche geltend machen.

(3)       Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, insbesondere seiner Zahlungspflicht nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Käufers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Käufer schon jetzt ausdrücklich verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rückholung der Waren sind von der Käuferseite zu tragen. Macht der Verkäufer von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, stellt dies keinen Vertragsrücktritt durch den Verkäufer dar.

(4)       Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über Euro 4.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 40 Tagen ist der Käufer für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrags auf eigene Kosten gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.

  • Gewährleistung und Garantien

(1)       Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware. Liefert der Verkäufer die Ware nicht binnen 4 Wochen, obwohl keine höhere Gewalt vorliegt oder erfolgt eine Lieferung von Waren mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der Verkäufer verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung binnen 14 Tagen ab Aufforderung durch den Käufer zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Waren ordnungsgemäß und mangelfrei zu verbessern oder die Ware auszutauschen.

(2)       Beruht die Mangelhaftigkeit der erbrachten Ware auf unsachgemäße Handhabung der Ware durch den Käufer, ist jede Verpflichtung des Verkäufers zur unentgeltliche Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom Verkäufer erbrachten Waren trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der Verkäufer wird jedoch auf Wunsch des Käufers eine kostenpflichtige Verbesserung des Mangels unternehmen.

(3)       Der Käufer hat den Verkäufer bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind von einem Unternehmer als Käufer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem Verkäufer zu melden. Auf § 377 UGB, welcher sinngemäß gilt, wird ausdrücklich hingewiesen: Unterlässt der Käufer als Unternehmer die unverzügliche Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) oder die Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) nicht mehr geltend machen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt das gelieferte Produkt oder das erbrachte Werk vom Käufer als Unternehmer jedenfalls als abgenommen bzw. genehmigt. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für alle Lieferungen von Waren und Materialien vom Verkäufer an einen Unternehmer als Käufer.

(4)       Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer als Käufer 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB, die „Vermutung der Mangelhaftigkeit“, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Verkäufer hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der mangelhaften Sache.

(5)       Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Für diese Leistungen gelten ebenso die gegenständlichen AGB. Die Einräumung einer Garantie lässt das Gewährleistungsrecht unberührt.

(6)       Zwischen den Parteien vereinbart wird die Obliegenheit des Käufers, sich bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstands schriftlich durch den Verkäufer bestätigen zu lassen.

(7)       Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Vorbehalten bleiben insbesondere Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen und Qualitäten. Sind die Abweichungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt, dann ist die Anfechtung des Vertrags jedenfalls ausgeschlossen.

  • Schadenersatzansprüche

(1)       Der Verkäufer haftet dem Käufer für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle von Vorsatz und grobem Verschulden. Dies gilt auch für Schäden, die auf vom Verkäufer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Verkäufer auch bei leichtem Verschulden.

(2)       Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangener Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3)       Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach 5 Jahren.

(4)       Weitergehende als die in diesen AGB genannte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers mit der fünffachen Auftragssumme, maximal jedoch EUR 5.000 je Bestellung begrenzt. Der Verkäufer haftet für einen Mangel nur insoweit, als der daraus abgeleitete Anspruch den Betrag von Euro 100 übersteigt, wobei der Käufer im Falle des Übersteigens die gesamte Forderung geltend machen kann (Freigrenze). Eine Aufrechnung dieser Ansprüche durch den Käufer mit dem Kaufpreis des Verkäufers ist ausgeschlossen.

(5)       Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Regressberechtigte nachweist, dass der Fehler vom Verkäufer grob fahrlässig verschuldet wurde. Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 Produkthaftungsgesetzes zur Gänze ausgeschlossen und zwar auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Käufer, diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer überzubinden. Bei Verkauf importierter Ware verpflichtet sich der Verkäufer, über schriftliches Verlangen dem Käufer den Vormann binnen 14 Tagen bekanntzugeben.

(6)       Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch im Verhältnis zwischen dem Käufer und einem dem Verkäufer zurechenbaren Dritten, gegenüber Verbrauchern als Käufern jedoch nur, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

  • Vertragsrücktritt

(1)       Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Käufers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Käufers, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

(2)       Für den Fall des Rücktrittes kann der Verkäufer bei Verschulden des Käufers einen pauschalierten Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages verlangen. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.

(3)       Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

(4)       Tritt der Käufer – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Verkäufer die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall kann der Verkäufer einen pauschalierten Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages verlangen. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.

  • Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt – sohin zum Beispiel aufgrund von Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Epidemien und Pandemien, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstige Nichtverfügbarkeit von Produkten – nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung des Verkäufers dar.

  • Datenschutz

Der Verkäufer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Verkäufer erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

  • Geheimhaltung

(1)       Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

(2)       Die mit dem Verkäufer verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte.

  • Sonstiges

(1)       Alle zustande gekommenen Verträge unterliegen österreichischem Recht, dies unter Ausschluss von Verweisungsnormen.

(2)       Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers, sofern der Käufer nicht Verbraucher iSd KSchG ist.

(3)       Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle kann sich der Verkäufer im Einzelfall verpflichten.

(4)       Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz des Verkäufers.

(5)       Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge aufrecht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

(6)       Bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift erfolgen Zustellungen und Willenserklärungen rechtswirksam an die vom Käufer in der Bestellung angegebene Adresse. Der Käufer ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Käufer haftet dieser für alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten. Der Käufer ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Verkäufer Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Käufers erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.